Überprüfungsausschuss

Der Überprüfungsausschuss ist ein von der Tiroler Gemeindeordnung vorgeschriebenerer Ausschuss, der im wesentlichen die Finanzen, den Haushalt und das Rechnungsergebnis überprüft. Außerdem hat der Ausschuss mindestens einmal pro Quartal des Kassenstand der Gemeinde zu kontrollieren.

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